Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände sind für uns selbstverständlich. Doch was ist, wenn Sie diese Fähigkeit zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall verlieren? Sichern Sie sich mit dem Grundfähigkeits-Schutzbrief von Zurich ein geregeltes, monatliches Einkommen, damit Sie zum Beispiel Reha- oder Pflegemaßnahmen oder den Umbau Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung finanzieren können.
* Einzelheiten ergeben sich aus unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Absicherung von Grundfähigkeiten.
Mit dem Grundfähigkeits-Schutzbrief sind Sie optimal abgesichert, damit es finanziell weitergeht, wenn der Körper nicht mehr kann.
Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für voraussichtlich mindestens sechs Monate vorliegt.
Die Frage, ob Sie im Leistungsfall noch weiterarbeiten können oder wollen, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht.
* Einzelheiten ergeben sich aus unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Absicherung von Grundfähigkeiten.
Stellt sich bei der Prüfung Ihres Leistungsantrags heraus, dass Sie schon in der Vergangenheit Anspruch auf monatliche Leistungen hatten, so erbringen wir diese rückwirkend.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne auf dem Weg zurück in die Normalität. Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute. So können z. B. als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden. Im Fall der Fälle entscheiden Sie selbst, ob Sie den kostenlosen Service von Zurich annehmen möchten.
Wichtige Ereignisse verändern Ihr Leben und somit auch Ihre Bedürfnisse. Erhöhen Sie Ihren Versicherungsschutz zum Beispiel, wenn
Unabhängig davon können Sie Ihren Vertrag alle fünf Jahre nach Vertragsabschluss anpassen.
Kinder, die bei Vertragsabschluss jünger als 15 Jahre alt waren, können bei Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen in die BerufsunfähigkeitsVorsorge zur Absicherung der Arbeitskraft wechseln – und dies ohne erneute Gesundheitsfragen.*
* Einzelheiten ergeben sich aus unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Absicherung von Grundfähigkeiten.
Sabine A., 30 Jahre, Hausfrau und Mutter, hat den Grundfähigkeits-Schutzbrief mit einem Monatsbeitrag von 36,02 EUR abgeschlossen. Sabine A. erkrankt an Multipler Sklerose (MS). Schon bald ist sie dauerhaft nicht mehr in der Lage, mit einer Hand Dinge zu greifen. Aus dem Grundfähigkeits-Schutzbrief erhält Sabine A. eine monatliche Rente in Höhe von 1.000 EUR bis zum 65. Lebensjahr.
Helmut H., 45 Jahre, Architekt, hat den Grundfähigkeits-Schutzbrief mit einem Monatsbeitrag von 85,24 EUR abgeschlossen. Helmut H. ist nach einem Autounfall ab der Hüfte abwärts gelähmt. Seine Tätigkeit als Architekt kann er weiter ausüben. Aus dem Grundfähigkeits-Schutzbrief erhält Helmut H. eine monatliche Rente in Höhe von 2.000 EUR bis zum 65. Lebensjahr.
Max M., 35 Jahre, Parkettleger, hat den Grundfähigkeits-Schutzbrief mit einem Monatsbeitrag von 83,38 EUR abgeschlossen. Wegen Arthrose in beiden Kniegelenken ist er nicht mehr in der Lage, sich zu knien und sich anschließend wieder aufzurichten. Aus dem Grundfähigkeits-Schutzbrief erhält Max M. eine monatliche Rente in Höhe von 1.800 EUR bis zum 65. Lebensjahr.