Wichtige Checklisten rund um Ihre nächste Reise mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug! Planen Sie einen Aufenthalt im Ausland oder bevorzugen Sie doch die heimische Umgebung? Wir geben Ihnen einige Wegweiser, damit Sie wissen worauf sie achten sollten.
Kommen Sie gut an! Wir wünschen Ihnen einen tollen, sicheren und erholsamen Urlaub!
Besser gut vorbereit. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema Auto und Motorrad. Schauen Sie sich die Checklisten zu den Themen Kinder im Auto, Unfall und Motorradsaison an.
Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich. Bleiben Sie trotzdem ruhig. Informieren Sie sich darüber, welche Punkte zu beachten sind und wie Sie sich am besten verhalten.
Sichern Sie als erstes die Unfallstelle, um sich und andere vor weiterem Schaden zu schützen. Halten Sie unbedingt an: Wenn Sie einfach weiterfahren, begehen Sie Unfallflucht.
Ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf: gut sichtbar und in ausreichendem Abstand am Fahrbahnrand. Auf Landstraßen oder Autobahnen sollte das Warndreieck in etwa 100 m entfernt vom Fahrzeug stehen.
Wird bei einem Unfall jemand verletzt, sind Sie verpflichtet, Verletzten Erste Hilfe zu leisten und wenn notwendig Rettungsdienst oder Polizei anzurufen. Auf Autobahnen gibt es alle zwei Kilometer Notrufsäulen. Pfeile auf den Markierungspfosten zeigen in Richtung des kürzesten Wegs. Warten Sie Rückfragen ab, bevor Sie auflegen und schildern Sie den Unfall nach den bekannten fünf W:
Rufen Sie die Polizei in folgenden Fällen:
Schildern Sie der Polizei sachlich, was passiert ist. Überprüfen Sie, ob im Polizeiprotokoll Ihre Aussagen inhaltlich richtig festgehalten wurden. Lassen Sie die Polizei alle Fakten aufnehmen, beispielsweise Beulen, die offenkundig bereits vor dem Unfall am gegnerischen Fahrzeug waren. Informieren Sie Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, wenn die Schuldfrage unklar ist.
Sichern Sie selbst Beweise und machen Sie Fotos, auch wenn die Polizei kommt und der Unfallgegner seine Schuld einräumt. Der Unfallbeteiligte kann es sich später anders überlegen.
Bei kleineren Blechschäden (bis zu einer Schadensumme von ca. 500 EUR) oder klarer Schuldfrage sollten Sie sich am besten ohne Polizei mit dem Unfallgegner einigen. Fertigen Sie noch am Unfallort eine Skizze und ein Protokoll an und lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. Verwenden Sie den Europäischen Unfallbericht. Achtung: Die Unterschrift im Unfallbericht bedeutet kein Schuldanerkenntnis.
Damit Sie für die Zeit nach dem Unfall für alle Eventualitäten gut gewappnet sind, ist zu empfehlen, am Unfallort die wichtigsten Informationen selbst aufzunehmen. Notieren Sie den Unfallhergang sorgfältig. Von Vorteil ist es, den "Europäischen Unfallbericht" herunterzuladen und auszudrucken.
Ideal ist es, das Unfallgeschehen zu fotografieren. Halten Sie in jedem Fall folgende Informationen fest:
Lassen Sie die Beteiligten unterschreiben. Diese Unterschrift bedeutet kein Schuldanerkenntnis – weder für Sie noch für den Unfallgegner.
Wenn Sie ein anderes Auto beschädigen und Sie den Fahrer nicht bei seinem Fahrzeug antreffen, müssen Sie an der Unfallstelle warten beziehungsweise die Polizei rufen. Die Dauer der Wartezeit hängt von der Schwere des Schadens, dem Ort und der Tageszeit ab. Haben Sie zum Beispiel ein anderes Fahrzeug beim Einparken beschädigt, bewerten Gerichte etwa 30 Minuten als angemessene Zeit. Aber auch dann dürfen Sie nicht einfach wegfahren. Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift am Unfallort. Der zuständigen Polizeidienststelle müssen Sie unverzüglich Ihre Unfallbeteiligung melden.
Die meisten Kollisionen im Straßenverkehr enden mit kleineren Blechschäden. Nach einem solchen Bagatellunfall sind alle Beteiligten verpflichtet, die Fahrbahn so schnell wie möglich zu räumen. Die Straße darf nicht blockiert werden, bis die Polizei kommt. Trotzdem ist es wichtig, vor dem Räumen der Unfallstelle die Beweise zu sichern. Experten empfehlen, die folgenden Punkte zu beachten:
Erstellen Sie anschließend Detailfotos und Nahaufnahmen der Schäden an den Fahrzeugen. Fertigen Sie eine Unfallskizze an. Vergessen Sie nicht, sich die Daten Ihres Unfallgegners zu notieren – die Versicherung, das Kennzeichen und natürlich seine Anschrift.
Falls Sie an der Unfallstelle eintreffende Unfallhelfer, Gutachter oder Abschleppdienste nicht gerufen haben, prüfen Sie diese ganz besonders und lassen Sie sich Preise für deren Dienste unbedingt schriftlich bestätigen. Am besten greifen Sie auf die von Automobilclubs oder Autobahnmeistereien empfohlenen Unternehmen zurück. Treten Sie am Unfallort etwaige Ansprüche keinesfalls gegenüber Abschleppunternehmern oder sonstigen Dritten ab.
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Wenn Sie mit einem Wild kollidiert sind gilt: Fassen Sie das Tier nicht an und nehmen Sie es nicht mit. Informieren Sie sofort die Polizei oder das Forstamt, auch wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Lassen Sie das beschädigte Fahrzeug unbedingt von Ihrer Kfz-Versicherung begutachten, insbesondere dann, wenn der Schaden dadurch entstand, dass Sie dem Tier ausgewichen sind.
Ist ein Schaden, den Sie vollständig oder teilweise verschuldet haben, so gering, dass Sie ihn privat regulieren möchten, ist eine Schadenmeldung nicht notwendig. Ansonsten sollte jeder Unfall / Schaden, an dem Sie die alleinige Schuld oder eine Teilschuld tragen, innerhalb einer Woche gemeldet werden. Wurde jemand schwer verletzt oder getötet, ist dies innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Hat Ihr Unfallgegner den Schaden definitiv allein verschuldet, wenden Sie sich bitte direkt an dessen Haftpflichtversicherung.Was Sie wie und wann melden sollten, erfahren Sie hier:
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